Assistenz in der Sozialpsychiatrie ist ein Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Die Notwendigkeit und der Umfang an Unterstützung wird in einer Gesamtplankonferenz vom Amt für Eingliederungshilfe festgestellt und durch die Sozialbehörde finanziert.
Als Träger der Behindertenhilfe begleiten wir unsere Klient:innen vom ersten Beratungsgespräch an bis zum Erhalt der Leistung durch die Behörde.
Unser Auftrag ist der durch den Klienten / die Klientin benannten, individuellen Bedarf.
Die Unterstützung kann vielfältige Bereiche des Lebens betreffen:
des Weiteren alle Themen, die für unsere Klient:innen individuell wichtig sind.
Ein bedeutsamer Teil unserer Arbeit ist darüber hinaus die Prävention und Nachsorge, sowie die Bereitstellung einer ganztägig geöffneten Begegnungsstätte. Hier können sich unsere Klient:innen treffen und miteinander austauschen; hier finden sie einfach einen Platz, an dem sie sich nicht einsam fühlen müssen. (siehe auch u.a. Gruppenangebote)
Im Rahmen der Prävention und Nachsorge stehen wir auch beratend für die Klient:innen zur Verfügung, welche entweder noch keine Leistung erhalten, oder welche eine Maßnahme schon beendet haben, aber ihre Anbindung an vertraute Räume und Personen nicht ganz verlieren möchten.